Acht Kegelbrüder weiter in U‑Haft auf Mallorca – Antrag auf Freilassung scheitert
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Im Verfahren wegen Brandstiftung am Ballermann sitzen weiterhin acht junge Deutsche in U‑Haft in dem Gefängnis auf Mallorca.
© Quelle: Ingo Wohlfeil/dpa
Mallorca. Im Fall der mutmaßlichen Brandstiftung auf Mallorca sind die Anwälte der acht in U‑Haft sitzenden Männer aus Deutschland mit ihrem Antrag auf Freilassung gescheitert. Der zuständige Haftrichter habe seine Entscheidung nicht revidiert, heißt es in einer Mitteilung des Verteidigers Raban Funk, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. „Über die Fortdauer der U‑Haft wird nunmehr durch die nächsthöhere gerichtliche Instanz entschieden“, so Funk.
Anwaltsteam der Kegelbrüder entrichtet Solidarhaftung
Wie aus dem Schreiben weiter hervorgeht, habe das Anwaltsteam unabhängig von der Haftentscheidung des Ermittlungsrichters eine „Solidarhaftung in Höhe von insgesamt 500.000 Euro an die zuständige Gerichtskasse gezahlt“. Damit wollten sie ihre Bereitschaft zur Kooperation bekräftigen, schrieb Anwalt Raban Funk vergangene Woche. Der spanische Untersuchungsrichter hatte diese Summe für den entstandenen Brandschaden an der Bar festgesetzt, die bei dem Vorfall am 20. Mai schwer beschädigt wurde. Sie wird jedoch erst im Falle einer Verurteilung fällig.
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Das Restaurant Why Not in der Nähe des Ballermanns steht am 20. Mai in Flammen.
© Quelle: 5vision/dpa
Die insgesamt 13 feiernden Männer sollen vom Balkon ihrer Hotelzimmer brennende Kippen und Alkohol auf das Schilfdach der Terrasse einer darunterliegenden Gaststätte geworfen haben. Sie bestreiten jedoch den Vorwurf der Brandstiftung.
Am 7. Juni waren bereits vier von ihnen gegen eine Kaution von je 12.000 Euro aus dem Gefängnis entlassen worden. Einer der Männer war schon zuvor ohne Auflagen freigelassen worden, weil er zur Zeit des Feuers unter der Dusche stand.
Rechtsanwalt Raban Funk habe weiterhin Hoffnung. „Wir kämpfen weiter um die Freilassung der acht weiteren jungen Männer und halten an unserem Vertrauen in die objektiv ermittelnde spanische Justiz fest“, schrieb er. Bis dahin gelte die Unschuldsvermutung.
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