Neues Gesetz: geteiltes Sorgerecht für spanische Scheidungshaustiere

Ein Wochenende zum Herrchen, das nächste dann zum Frauchen? Die neue Gesetzeslage in Spanien macht das möglich (Symbolbild).

Ein Wochenende zum Herrchen, das nächste dann zum Frauchen? Die neue Gesetzeslage in Spanien macht das möglich (Symbolbild).

In Spanien haben Haustiere fortan mehr Rechte. Nach einer Änderung der Gesetzeslage um Haustiere bei Scheidungsfällen werden diese nun als „Lebewesen mit eigener Sensibilität“ betrachtet, statt wie bisher als „Gegenstand“. Das berichtet unter anderem die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ).

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Die neuen Regelungen sehen demnach vor, dass das Ehepaar eine Lösung im Sinne des Tieres finden muss. Auch der Richter oder Richterin habe in seinen oder ihren Entscheidungen das Tierwohl miteinzubeziehen. So sei zukünftig auch ein geteiltes Sorgerecht für den Hund, die Katze oder das Meerschweinchen möglich. Dieses könne bei Misshandlung des Tieres dem betreffenden Ex-Partner oder der Ex-Partnerin auch entzogen werden.

Bisherige Lage: der Hund als Teil des Hausrats

Bisher wurden Haustiere bei Scheidungsfällen, ähnlich wie in Deutschland, als Teil der aufzuteilenden Haushaltsgegenstände betrachtet. Bei gerichtlichen Entscheidungen wurde das Tierwohl nicht miteinbezogen. Bekam der Ehemann oder die Ehefrau das Tier, hatte der jeweilige andere Part keinen Anspruch darauf, mit diesem Zeit zu verbringen.

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RND/ceh

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