Schuldig wegen Nötigung

Klimaaktivist nach Straßenblockade verurteilt

Nach den zahlreichen Verkehrsblockaden auf deutschen Straßen und Autobahnen ist am Dienstag ein Klimaaktivist vor Gericht verurteilt worden. Der 20-Jährige habe sich wegen Nötigung schuldig gemacht.

Nach den zahlreichen Verkehrsblockaden auf deutschen Straßen und Autobahnen ist am Dienstag ein Klimaaktivist vor Gericht verurteilt worden. Der 20-Jährige habe sich wegen Nötigung schuldig gemacht.

Berlin. Im ersten Prozess nach den Straßenblockaden von Klimademonstranten in Berlin ist ein Aktivist verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten entschied, dass sich der 20-Jährige der Nötigung schuldig machte. Das Gericht verurteilte den jungen Mann zu 60 Stunden Freizeitarbeit.

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Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 1500 Euro beantragt und dafür plädiert, den 20-Jährigen nach dem Erwachsenenstrafrecht wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu verurteilen. Das Gericht sah den Vorwurf des Widerstands aber nicht als bewiesen an. Es wandte aufgrund des Alters des Mannes das mildere Jugendstrafrecht an. Der Verteidiger hatte einen Freispruch beantragt.

Der 20-Jährige hatte eingeräumt, sich im Juni dieses Jahres an einer Aktion der Gruppe „Letzte Generation“ beteiligt zu haben. Laut Staatsanwaltschaft hatte er sich mit sechs weiteren Menschen in den Morgenstunden auf die Stadtautobahn A100 in Berlin-Wedding gesetzt und mit Klebstoff an der Fahrbahn festgeklebt.

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Ursprünglich war gegen den 20-Jährigen ein Strafbefehl über 450 Euro Geldstrafe erlassen worden. Weil der Aktivist dagegen aber Einspruch eingelegt hatte, kam es zu einer mündlichen Verhandlung. Es sei der erste Prozess dieser Art bundesweit, hieß es übereinstimmend vom Gericht und der Gruppe „Letzte Generation“.

RND/dpa

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