Lebenslange Haft für Polizistenmörder von Kusel
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Der Hauptangeklagte (rechts) sitzt neben seinem Anwalt Leonhard Kaiser im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern.
© Quelle: Uwe Anspach/dpa-Pool/dpa
Kaiserslautern. Im Prozess um die beiden Ende Januar in Rheinland-Pfalz getöteten Polizisten ist an diesem Mittwoch das Urteil gefallen. Der Haupttäter Andreas S. wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des 39-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis als ausgeschlossen.
Bei dem nächtlichen Verbrechen auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz waren eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein 5 Jahre älterer Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet worden. Die Bluttat bei einer Fahrzeugkontrolle hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.
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Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Hauptangeklagte mit dem Verbrechen Jagdwilderei vertuschen wollte. Im Kastenwagen sollen zum Tatzeitpunkt 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche gelegen haben.
Nebenangeklagter zwar schuldig, kommt jedoch ohne Strafe davon
Einen Nebenangeklagten sprach das Landgericht zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Er habe damit zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen, hieß es. Der Mann soll sich an der Beseitigung der Spuren beteiligt haben, aber nicht geschossen haben. Die beiden Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden.
Der Hauptangeklagte hatte im Prozess ausgesagt, die Polizeistreife habe die beiden Männer überrascht. „Plötzlich“ habe sein damaliger Komplize mit einer Schrotflinte zuerst die Polizistin erschossen und dann den Polizisten angeschossen. Daraufhin habe der Polizist zu schießen begonnen: Er (39) habe daher seinerseits den 29-Jährigen mit drei Schüssen aus einem Jagdgewehr in einer Art Notwehrsituation getötet. Dieser Version folgte das Gericht aber nicht.
Polizistenmord Kusel: Angeklagter sagt doch vor Gericht aus
Bislang hatte Florian V. vor Gericht geschwiegen – nun antwortet der Mitangeklagte im Prozess um zwei bei Kusel getötete Polizisten doch auf Fragen.
© Quelle: dpa
Der Polizeikommissar hatte 15 Schüsse aus der Dienstwaffe abgegeben, in der verregneten Januarnacht aber den Schützen nicht getroffen.
Verteidigung des Polizistenmörders blieb ohne eigene Forderung
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte gesagt, bei der Tat seien mehrere Mordmerkmale erfüllt, und die Tat habe „Hinrichtungscharakter“ gehabt – daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor.
Die Verteidigung hatte für „ein gerechtes Urteil“ plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat „kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
RND/dpa/sic