USA: Mann wegen Ermordung von Ex-Freundin und deren Sohn hingerichtet
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Eine Trage steht in der Hinrichtungskammer des Oklahoma State Penitentiary. (Symbolbild)
© Quelle: Sue Ogrocki/AP/dpa
Houston. Wegen der Ermordung seiner schwangeren Ex-Freundin und deren Sohnes ist ein Mann in Texas exekutiert worden. An Stephen Barbee wurde am Mittwoch (Ortszeit) in der Haftanstalt in Huntsville das Todesurteil per Giftspritze vollstreckt.
Anfang 2005 war der 55-Jährige für die Morde an seiner 34-jährigen Freundin und deren siebenjährigen Sohn verurteilt worden. Beide wurden in ihrem Haus in Fort Worth erwürgt, später wurden ihre verscharrten Leichen im nahen Denton County entdeckt.
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Barbee wollte wohl ungewollte Schwangerschaft vertuschen – war aber gar nicht der Vater
Die Morde beging Barbee laut der Staatsanwaltschaft, weil er nicht wollte, dass seine Frau erfährt, dass seine Ex-Freundin vermutlich von ihm schwanger war. DNA-Tests ergaben später, dass er nicht der Vater war. Zunächst gab er die Morde zu, zog die Aussage aber später zurück und erklärte, sein Geständnis sei erzwungen gewesen. Seitdem beharrte er darauf, dass er unschuldig und fälschlicherweise von einem Geschäftspartner bezichtigt worden sei.
Noch am Mittwoch hatte das Oberste Gericht der USA einen Antrag von Barbees Anwälten auf Aussetzung der Hinrichtung abgelehnt. Sie hatten argumentiert, dass die religiösen Freiheiten ihres Mandanten verletzt würden, weil das texanische Strafvollzugssystem nicht schriftlich festgehalten habe, dass ein Seelsorger einen Todeskandidaten während der Exekution berühren und für ihn beten könne.
Hintergrund des Antrags ist ein Urteil des Supreme Court vom März, wonach die US-Staaten solchen Wünschen von Todeskandidaten Rechnung tragen müssten. Die texanische Strafvollzugsbehörde passte aber ihr Regelwerk nicht an, sondern kündigte an, von Fall zu Fall entscheiden und den plausibelsten Gesuchen stattgeben zu wollen.
In dem Justizstreit hatte die texanische Generalstaatsanwaltschaft erklärt, dass Barbees Antrag irrelevant sei, da die Behörde ihm geistlichen Beistand durch einen Seelsorger bei seiner Exekution gestatten würde.
RND/AP