Ampelkoalition steuert bei Solizuschlag auf offenen Konflikt zu
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Der Posten Solidaritätszuschlag ist auf einer Lohnabrechnung zu sehen.
© Quelle: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dp
Die Ampelkoalition steuert in der Frage der Zukunft des Solidaritätszuschlags auf einen offenen Konflikt zu. Sollte der Bundesfinanzhof den Solizuschlag wie allgemein erwartet für grundgesetzwidrig halten und den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorlegen, muss das Bundeskabinett gemeinsam entscheiden, ob die Regierung dem Verfahren beitritt und damit den Zuschlag in Karlsruhe verteidigt. Das geht aus einer Antwort des Finanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.
„Sollte das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig werden, gelten die Regelungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien. Das bedeutet unter anderem, dass über einen Beitritt das Kabinett entscheiden muss“, schrieb Finanzstaatssekretärin Luise Hölscher.
Das dürfte für Streit sorgen. So hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) kürzlich den von Amtsvorgänger Olaf Scholz (SPD) erklärten Beitritt zum Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) rückgängig gemacht. Deshalb war das Finanzministerium bei der mündlichen Verhandlung über die mögliche Verfassungswidrigkeit des Solizuschlags am 11. Januar nicht vertreten. Der Alleingang bei dem Verfahren vor dem BFH ist zwar nach den Regeln der Regierung möglich, dennoch hatte er bei SPD und Grünen für Verstimmung gesorgt. Beide Parteien wollen am Soli festhalten, die FDP will ihn vollständig abschaffen. Der Bundesfinanzhof will seine Entscheidung am 30. Januar verkünden.
„Zerreißprobe für die Ampel“
Der Linken-Politiker Christian Görke sprach von einer „Zerreißprobe“ für die Ampel. „Wenn die Ampel bei der Abschaffung des Solis zusieht, winkt sie damit eine der größten Steuersenkungen für Reiche des letzten Jahrzehnts durch“, mahnte er.
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In einem Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler wehrt sich ein Ehepaar aus Bayern gegen die Festsetzung der Vorauszahlungen zum Solizuschlag für 2020 und 2021. Nach Auffassung der Kläger ist die verfassungsmäßige Grundlage für die Erhebung weggefallen, weil der Solidarpakt II zur Unterstützung der neuen Länder Ende 2019 ausgelaufen ist. Das Finanzgericht Nürnberg wies die Klage ab, weshalb das Ehepaar Revision beim BFH beantragte.
Kommt der BRH zu der Überzeugung, dass die Regelungen zum Solizuschlag verfassungswidrig sind, muss er das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Andernfalls bestätigt er die Entscheidung der ersten Instanz. Dann haben die Kläger ihrerseits die Möglichkeit, gegen den BFH-Beschluss Verfassungsbeschwerde einzulegen.