Falscher Name von Berliner Politiker auf Wahlzettel – und das schon zum zweiten Mal
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Briefwahlunterlagen für die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin.
© Quelle: IMAGO/Political-Moments
Berlin. Vor der Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 12. Februar ist es erneut zu einer Panne gekommen. Der Name des CDU-Politikers Christian Wohlrabe ist auf dem Wahlzettel nicht korrekt angegeben. Ein von ihm bei Twitter veröffentlichtes Foto zeigt den Stimmzettel mit dem Namen Christian Andreas Wohlrabe, obwohl der 1977 geborene Politiker mit vollem Namen Christian Alexander Peter Wohlrabe heißt.
Besonders kurios: Dieser Fehler war laut Wohlrabe schon bei der Wahl im Herbst 2021 aufgetreten, als ebenfalls der Name Christian Andreas Wohlrabe auf dem Wahlzettel stand. Der für den Wahlkreis Charlottenburg antretende Politiker schrieb, dass diese Angabe „nicht nur falsch, sondern auch komisch“ sei. Er habe nämlich gar keinen Zweitnamen angegeben.
Der neue Landeswahlleiter habe sich entschuldigt, erklärte Wohlrabe, ihm sei gesagt worden, man habe „nur 90 Tage Zeit gehabt, um die Wahl vorzubereiten“. Für Wohlrabe sei das „wenig zufriedenstellend“.
Bei der Wiederholungswahl war es im Vorfeld bereits zu weiteren Pannen gekommen. So wurden im Bezirk Treptow-Köpenick in 49 Fällen Briefwahlunterlagen doppelt verschickt, wie eine Sprecherin des Bezirks auf Anfrage mitteilte. Grund sei ein Softwarefehler. Das Amt wurde den Angaben zufolge durch Bürgerinnen und Bürger auf den Fehler aufmerksam gemacht. Die betreffenden Wahlscheine seien für ungültig erklärt und neue Wahlscheine seien verschickt worden.
Zuvor war bekannt geworden, dass für den Wahlkreis Neukölln 2 bei den Erststimmen für die FDP ein Kandidat angegeben wurde, der aus Berlin weggezogen ist. Die für ihn bei der Briefwahl abgegebenen Stimmen sind ungültig, die bisherigen knapp 1700 Briefwähler des Wahlkreises sollten angeschrieben werden.
Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen vom September 2021 müssen nach einem Urteil des Berliner Verfassungsgerichts wegen zahlreicher Pannen wiederholt werden.
RND/sz mit dpa