Gerechtigkeit zwischen Geschlechtern

Neuer Bericht: mehr Frauen in Führungspositionen – aber bei Weitem nicht genug

Zu wenig Frauen in Führungspositionen: Obwohl mehr Frauen als Männer ein Hochschulstudium absolvieren, sind sie noch immer deutlich seltener in Aufsichtsgremien vertreten.

Noch immer sind zu wenig Frauen in Führungspositionen.

Berlin. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft wächst langsam, bleibt aber unverändert weit hinter dem Anteil von Männern zurück. Das gilt in ähnlicher Weise für Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes. Dies geht aus dem jüngsten und mittlerweile sechsten einschlägigen Bericht des Bundesfamilien- und des Bundesjustizministeriums hervor, der am Mittwoch das Kabinett passierte.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

In Aufsichtsräten der Privatwirtschaft stieg der Frauenanteil demnach von 18,6 Prozent im Jahr 2015 auf 23,6 Prozent im Jahr 2019. Die börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die seit dem 1. Januar 2016 eine feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent erfüllen müssen, überschreiten die gesetzlichen Mindestvorgaben hingegen um 5 Prozentpunkte. Hier lag der Frauenanteil in Aufsichtsräten 2019 bei 35 Prozent. Das Gesetz zeigt also Wirkung.

Bund tadelt sich selbst

In Vorständen der Privatwirtschaft, wo eine solche Vorgabe nicht gilt, sieht es nach wie vor deutlich schlechter aus. Zwar nahm der Frauenanteil in solchen Vorständen um 2,6 Prozentpunkte zu – allerdings auf einem sehr niedrigen Niveau. So lag dieser Anteil 2019 bei 8,7 Prozent. 78,8 Prozent der untersuchten Unternehmen hatten laut Bericht seinerzeit überhaupt keine Frau im Vorstand.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Im Bereich des öffentlichen Dienstes des Bundes besteht nach Einschätzung der zuständigen Ministerien ebenfalls „noch deutlicher Verbesserungsbedarf“. So seien Frauen „in den meisten Dienststellen nach wie vor in Führungspositionen unterrepräsentiert“.

Wörtlich heißt es weiter: „Der Anteil von Frauen an allen Leitungsfunktionen in der gesamten Bundesverwaltung lag 2015 bei 33 Prozent und stieg (…) bis 2019 auf 36 Prozent. Gemessen daran, dass 52 Prozent aller Beschäftigten in der Bundesverwaltung Frauen waren, war diese Entwicklung nicht zufriedenstellend.“

Zu den obersten Bundesbehörden gehören neben den 14 Bundesministerien unter anderem das Bundespräsidialamt, die Bundestagsverwaltung, das Sekretariat des Bundesrates, das Bundesverfassungsgericht, der Bundesrechnungshof und das Bundeskanzleramt.

30 Prozent in Aufsichtsräten

Am 1. Mai 2015 war das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil von Frauen in Führungspositionen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor signifikant zu erhöhen – entsprechend dem im Grundgesetz verankerten Gebot: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Hauptstadt-Radar

Persönliche Eindrücke und Hintergründe aus dem Regierungsviertel. Immer dienstags, donnerstags und samstags.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Für die Privatwirtschaft sieht das Gesetz vor, dass für Aufsichtsräte von Unternehmen, die sowohl börsennotiert sind als auch der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, ein fester Mindestanteil des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts von 30 Prozent zu erreichen ist. Die Frage, ob diese Quote ausreicht und ob es sie nicht auch über Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen hinaus geben sollte, ist politisch sehr umstritten.

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken