Lübcke-Prozess: Markus H. legt Revision gegen Urteil ein

Markus H. (mit unkenntlich gemachtem Gesicht) am Tag der Urteilsverkündung.

Markus H. (mit unkenntlich gemachtem Gesicht) am Tag der Urteilsverkündung.

Frankfurt/Main. Nach dem Urteil im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat am Montag ein erster Prozessbeteiligter Revision beim Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt eingelegt. Dabei handelt es sich nach Angaben einer Gerichtssprecherin um Markus H., der in dem Verfahren wegen Beihilfe angeklagt war. Der Staatsschutzsenat hatte ihn in diesem Anklagepunkt am vergangenen Donnerstag freigesprochen, H. aber wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der 47 Jahre alte Stephan Ernst war für den Mord an dem CDU-Politiker zu lebenslanger Haft verurteilt, im zweiten Anklagepunkt wegen versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling aber freigesprochen worden.

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Auch die Bundesanwaltschaft will Revision einlegen

Der Vertreter der Bundesanwaltschaft hatte nach dem Urteil am Donnerstag angekündigt, ebenfalls Revision einlegen zu wollen. Bis zum frühen Montagnachmittag war beim OLG aber noch kein entsprechendes Schreiben eingegangen.

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Die Revision muss innerhalb von einer Woche nach der Urteilsverkündung schriftlich beim OLG eingelegt werden. Die Revisionsbegründung muss einen Monat nach Zugang der schriftlichen Urteilsgründe erfolgen. Zuständig für die Revision ist der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

RND/dpa

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