Lübcke-Prozess: Urteil voraussichtlich am 28. Januar

Der Hauptangeklagte Stephan Ernst (l.) mit seinem Verteidiger Jörg Hardies.

Der Hauptangeklagte Stephan Ernst (l.) mit seinem Verteidiger Jörg Hardies.

Frankfurt/Main. Das Urteil im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird voraussichtlich am 28. Januar verkündet. Grund dafür sind Terminverschiebungen bei den Plädoyers der Verteidigung.

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Ursprünglich war an diesem Donnerstag der Schlussvortrag der Anwälte des Hauptangeklagten Stephan Ernst vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt vorgesehen. Dieser fiel jedoch aus, weil das Gericht kurz noch einmal in die Beweisaufnahme einstieg, Anträge der Nebenklage ablehnte und einen rechtlichen Hinweis erteilte.

Ernsts Anwälte werden am kommenden Donnerstag plädieren, an dem ursprünglich für die Urteilsverkündung vorgesehenen 26. Januar plädieren die Anwälte des zweiten Angeklagten. In dem Verfahren muss sich der 47 Jahre alte Ernst wegen Mordes verantworten. Er soll den CDU-Politiker Lübcke im Juni 2019 auf der Terrasse von dessen Wohnhaus erschossen haben. Seinem ehemaligen Arbeitskollegen und Freund Markus H. wird Beihilfe vorgeworfen. Er soll Ernst politisch beeinflusst haben.

Die Bundesanwaltschaft geht von einem rechtsextremistischen Tatmotiv aus und hatte lebenslange Haft sowie anschließende Sicherheitsverwahrung für Ernst gefordert. Für H. plädierten die Bundesanwälte auf eine Haftstrafe von neun Jahren und acht Monaten.

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Die Witwe und die Söhne Lübckes, die als Nebenkläger an dem Verfahren teilnehmen, hatten über ihren Anwalt auch eine Verurteilung von H. wegen Mordes gefordert. Sie sind überzeugt, dass er als Mittäter einzustufen ist und mit Ernst am Tatort war.

RND/dpa

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