Lübcke-Prozess: Zweiter Nebenkläger legt Revision gegen Urteil ein

Stephan Ernst ist wegen des Mordes am nordhessischen Regierungspräsidenten Walter Lübcke zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Stephan Ernst ist wegen des Mordes am nordhessischen Regierungspräsidenten Walter Lübcke zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Frankfurt/Main. Eine Woche nach dem Urteil im Lübcke-Prozess am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat am Donnerstag auch Ahmed I. als zweiter Nebenkläger Revision eingelegt.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Damit haben nach Angaben einer Gerichtssprecherin nun sämtliche Verfahrensbeteiligte Revision eingelegt. Ahmed I., ein irakischer Flüchtling, war im Januar 2016 bei einem Messerangriff im nordhessischen Lohfelden schwer verletzt worden.

Im Prozess gegen den zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder des früheren Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hatte die Bundesanwaltschaft Stephan Ernst auch diesen Angriff als versuchten Mord zur Last gelegt.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Der Staatsschutzsenat hatte Ernst in diesem Anklagepunkt jedoch mangels Beweisen freigesprochen – einer der Gründe auch für die bereits erfolgte Revision der Bundesanwaltschaft.

RND/dpa

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken