Massentierhaltung: Tierschützer wollen Megaställe per Gesetz begrenzen
/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/LQ4CIPWSJ5FYPM6CGADPK5U3LU.jpg)
Mit solchen Bildern soll bald Schluss sein: Der BUND in Mecklenburg-Vorpommern will mit einer Gesetzesänderung den Bau von industriellen Megaställen einschränken. (Symbolbild)
© Quelle: picture alliance / blickwinkel/J
Schwerin, Nürnberg. Die Umwelt- und Naturschutzorganisation BUND in Mecklenburg-Vorpommern will mit einer Gesetzesänderung den Bau von industriellen Megaställen einschränken. Die Tierschützer im Nordosten unterstützen damit eine Initiative des Bundes Naturschutz in Bayern (BN). „Aktuell haben Gemeinden keine Möglichkeit, solche Anlagen auf ihrem Gebiet zu verhindern“, sagte der BN-Landesvorsitzende Richard Mergner am Freitag in Nürnberg bei der Vorstellung des Gesetzesvorschlags.
Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin des BUND MV, erinnerte daran, wie unbeherrschbar große Anlagen beispielsweise aus Sicht des Brandschutzes seien. Auf Landesebene in MV sollte die Bauordnung daher ergänzt werden, um bei bestehenden Anlagen Evakuierungspläne für die Tiere im Brandfall vorzuschreiben. Im Frühjahr 2021 waren beim Brand in einer Groß-Schweinezuchtanlage in Alt Tellin (bei Anklam) mehr als 60.000 Tiere verbrannt.
Ulrich Werner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, hat für den BN eine Änderung im Baugesetzbuch erarbeitet. Anders als bisher sollen Betriebe ab einer bestimmten Größe nicht mehr als landwirtschaftliche Tierhaltung, sondern als industrielle Tätigkeit gelten. Dann müssten sie von den Gemeinden extra genehmigt werden – und könnten so besser verhindert werden. Bisher gibt es im Bauplanungsrecht keine Obergrenzen. Alle Ställe gelten somit als landwirtschaftliche Betriebe und benötigen keine gesonderte Genehmigung.
Gesetzesvorschlag mit Obergrenze
Der Gesetzesvorschlag sieht eine Obergrenze von 40.000 Hühnern, 2000 Mastschweinen oder 6000 Ferkeln vor – nur bis zu diesen Zahlen soll eine Anlage noch als landwirtschaftlich gelten. Außerdem soll im Gesetz festgelegt werden, dass die überwiegende Menge des Futters auf den Betriebsflächen tatsächlich selber erzeugt werden muss. Tierquälerische Massentierhaltung sei in Deutschland immer noch Alltag, sagte Mergner. Sie verursache aber große Probleme.
Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wären Planungen wie die Schweinemastanlage in Suckwitz (bei Krakow am See) mit 25.000 gemästeten Schweinen im Jahr nicht mehr möglich, sagte Cwielag. Die Anlage solle direkt am Naturpark errichtet werden. Mindestens 17 Millionen Liter Gülle würden pro Jahr anfallen. Die Gemeinde hatte den Bau abgelehnt.
Der verpflichtende Anbau des Futters auf eigenen Flächen wäre auch für die Anlage in Alt Tellin (bei Anklam) mit über 60.000 Tieren das Aus gewesen, erklärte Cwielag. Die bis dahin bundesweit größte Schweinezuchtanlage wurde 2010 als gewerbliche Anlage ohne landwirtschaftliche Flächen zugelassen.
RND/epd