Bericht: Kanzler Scholz und Gattin Ernst entsorgen Geheimdokumente im Hausmüll
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26. Juni 2022, Bayern, Elmau: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Britta Ernst, seine Frau, warten auf die Ankunft der Gäste zum G7-Gipfel auf Schloss Elmau. Deutschland ist Gastgeber des G7-Gipfels wirtschaftsstarker Demokratien vom 26. bis 28. Juni 2022. Am ersten Gipfeltag werden die weltwirtschaftliche Lage, der Klimaschutz und die Außen- und Sicherheitspolitik mit den Sanktionen gegen Russland beraten.
© Quelle: Philipp von Ditfurth/dpa
Bundeskanzler Olaf Scholz und seine Ehefrau Britta Ernst, Bildungsministerin in Brandenburg, haben offenbar mehrfach private und dienstliche Papiere im Hausmüll entsorgt, ohne diese vorher zu schreddern oder anderweitig unkenntlich zu machen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Spiegel“.
Darunter seien auch vertrauliche Dokumente gewesen, die teils als „Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft worden seien, heißt es in dem Bericht. Nachbarn des Wohnkomplexes in der Potsdamer Innenstadt, den auch das SPD-Politikerpaar bewohnt, seien darauf aufmerksam geworden, da das Altpapier im Restmüll entsorgt wurde – oder gar transparente Mülltüten vor dem Müllraum lagen.
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© Quelle: dpa
Die meisten der Papiere gingen dabei offenbar auf Britta Ernst zurück, die diese allenfalls ein- oder zweimal durchgerissen haben soll – und manchmal sogar gar nicht. Dem Bericht zufolge befanden sich darunter Auszüge aus dem Terminkalender der brandenburgischen Bildungsministerin, Einblicke in die Kleiderwahl der Kanzlergattin für wichtige Termine oder aber per E-Mail gestellte Anfragen für Englischkurse Ernsts.
Auch Verschlusssachen fanden sich im Hausmüll
Brisant: Unter den wenig fachgerecht entsorgten Unterlagen befanden sich offenbar auch als vertraulich eingestufte Papiere. So sei etwa kurz nach dem G7-Gipfel Ende Juni in Elmau ein Papier gefunden worden, auf dem Kurzprofile der Partnerinnen und Partner der teilnehmenden Regierungschefs zu finden waren. Die Sammlung war demnach vom Auswärtigen Amt zusammengestellt und als „Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft worden. Für solche Dokumente gelten strenge Umgangsregeln.
So dürfen solche Dokumente Dienstgebäude nur verlassen, wenn dies auch dienstlich notwendig ist. Zudem müssten die Papiere so entsorgt werden, „dass der Inhalt weder erkennbar ist noch erkennbar gemacht werden kann“, zitiert das Nachrichtenmagazin aus der Verwaltungsvorschrift des Bundes zum „materiellen Geheimschutz“.
RND/sic
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