Pannen in Berliner Wahllokalen: Verfassungsrechtler schließt Wahlwiederholungen nicht aus

Wahlhelfer und Wahlhelferinnen zählen in einem Berliner Wahllokal Stimmzettel für die Bundestagswahl.

Wahlhelfer und Wahlhelferinnen zählen in einem Berliner Wahllokal Stimmzettel für die Bundestagswahl.

Berlin. Nach dem Chaos bei den Bundestags- und Abgeordnetenhauswahlen am 26. September in Berlin hält der Berliner Verfassungsrechtler Christian Waldhoff Wiederholungen der Bundestagswahlen in einigen der Wahlkreise und eine komplette Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl für möglich.

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Wenn der Bundeswahlleiter als oberster Organisator der Bundestagswahl selbst Einspruch einlegt, dann sei das ganz außergewöhnlich, sagte der Professor für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin am Samstag im RBB-Inforadio.

Bundeswahlleiter Georg Thiel hatte am Freitag Einspruch gegen die Ergebnisse in sechs Wahlkreisen der Hauptstadt eingelegt. Von der Berliner Landeswahlleitung forderte er einen Prüfbericht für die Wahlkreise Mitte, Pankow, Reinickendorf, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg an.

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„Ohrfeige für die Berliner Wahlorganisation“

Der Vorgang sei eine „Ohrfeige für die Berliner Wahlorganisation“, sagte Verfassungsrechtler Waldhoff. Denkbar sei, dass es zu Nachwahlen und einem anderen Ergebnis kommt.

Da es auch bei der am selben Tag stattgefundenen Abgeordnetenhauswahl in 200 Wahllokalen zu schwerwiegenden Pannen gekommen sei, rechnet Waldhoff auch hier mit Nachwahlen zumindest in jenen Wahlbezirken, in denen es zu besonders vielen Unregelmäßigkeiten kam, sagte er am Freitagabend in der RBB-„Abendschau“.

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat am Freitag angekündigt, will das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahlen vom Berliner Verfassungsgerichtshof überprüfen lassen. Zuvor hatte bereits die zurückgetretene Berliner Landeswahlleiterin Petra Michaelis Einspruch eingelegt.

RND/epd

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