Peinliche Wahlpannen in Berlin: Expertenkommission soll untersuchen, was schiefgelaufen ist

Wahlhelfer und Wahlhelferinnen zählen in einem Berliner Wahllokal Stimmzettel für die Bundestagswahl.

Wahlhelfer und Wahlhelferinnen zählen in einem Berliner Wahllokal Stimmzettel für die Bundestagswahl.

Berlin. Eine unabhängige Expertenkommission soll die Wahlpannen in Berlin am 26. September untersuchen. Der Berliner Senat beschloss am Dienstag die Einrichtung des Gremiums. Laut Innensenator Andreas Geisel (SPD) soll es rund 20 Fachleute aus mehreren Bundesländern umfassen, darunter Juristen, Vertreter der Zivilgesellschaft und Praktiker aus Wahlleitungen.

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Geplant seien zunächst sieben Sitzungen, um die Vorgänge zu analysieren und Vorschläge zu erarbeiten, damit sich das nicht wiederholt. Bis Ende März solle die Kommission ihre Empfehlungen an den Senat vorlegen.

Nach Wahlpannen in Berlin: „Vertrauen zurückgewinnen“

„Die Arbeit hat einen klaren Auftrag: Wir müssen verloren gegangenes Vertrauen zurückgewinnen“, sagte Geisel. „Es darf in unserem Land keinen Zweifel daran geben, dass eine Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wird.“ Deswegen sei eine offene Fehleranalyse mit anschließenden Konsequenzen nötig.

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Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus kam es in zahlreichen Berliner Wahllokalen zu Unregelmäßigkeiten. Dazu zählten Verzögerungen beim Zusenden von Briefwahlunterlagen, falsche oder fehlende Stimmzettel, Unterbrechungen oder lange Schlangen vor Wahllokalen. Mehrere hundert Wahllokale hatten länger geöffnet als üblich.

Nach diversen Einsprüchen gegen Wahlergebnisse, darunter der Landeswahlleitung und von Geisel selbst, muss der Berliner Verfassungsgerichtshof darüber befinden, ob die Wahl zumindest in einzelnen Wahlkreisen wiederholt werden muss. Bejahen die Richter das, könnte eine solche Nachwahl nach Einschätzung des Senators noch vor der Sommerpause im kommenden Jahr stattfinden. Der Verfassungsgerichtshof habe angekündigt, im Frühjahr zu entscheiden, so Geisel. Spätestens 90 Tage danach müsse dann eine womöglich angeordnete Neuwahl umgesetzt werden.

RND/dpa

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