Einigung über pharmazeutische Dienstleistungen

Marburger Bund „schockiert“: Apotheken dürfen nun Krebspatienten medikamentös beraten

Die Vorsitzende des Marburger Bundes, Susanne Johna.

Die Vorsitzende des Marburger Bundes, Susanne Johna.

Berlin. Der Ärzteverband Marburger Bund hat den Schiedsspruch zwischen Krankenkassen und Apotheken zu sogenannten pharmazeutischen Dienstleistungen scharf kritisiert. „Es ist ein Unding, dass jetzt Dienstleistungen bezahlt werden sollen, die in die ärztliche Beratungstätigkeit fallen und für die Apotheken kaum der geeignete Ort sein können“, sagt die Verbandsvorsitzende Susanne Johna dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Ich bin schockiert über diese Entwicklung, die wir Ärztinnen und Ärzte nur als Misstrauensvotum interpretieren können.“

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Patientinnen und Patienten können seit Kurzem fünf pharmazeutische Dienstleistungen (Medikationsberatung und -betreuung) in Apotheken in Anspruch nehmen. Die Kosten werden dabei von den Krankenkassen übernommen. Rechtliche Grundlage ist das 2020 in Kraft getretene Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG). Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) stritten allerdings mehrere Monate über die Höhe der Honorare für die Pharmazeuten. Die Verhandlungen landeten im Herbst 2021 vor der Schiedsstelle, am Montag gaben beide Parteien eine Einigung bekannt. Ein Recht auf pharmazeutische Betreuungsangebote in Apotheken haben nun Menschen, die ...

  • fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen.
  • gegen eine Krebserkrankung neue Tabletten oder Kapseln erhalten (orale Antitumortherapie).
  • nach einer Organtransplantation neue Medikamente verordnet bekommen, um die körpereigene Abstoßungsreaktion zu hemmen (Immunsuppressiva).
  • einen ärztlich diagnostizierten Bluthochdruck haben und Blutdrucksenker einnehmen.
  • gegen eine Atemwegserkrankung Medikamente zum Inhalieren erhalten.
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Johna: Apotheker haben andere Aufgaben als Ärzte

Johna unterstreicht gegenüber dem RND, dass unter Berücksichtigung aller patientenindividuellen Faktoren nur Ärztinnen und Ärzte über die richtige Therapie mit Arzneimitteln entscheiden dürften. „Apothekerinnen und Apotheker haben andere Aufgaben, die aber nicht darin liegen können, in Konkurrenz zu Ärzten zu treten“, so die Vorsitzende des Marburger Bunds, die weiter ausführt: „Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es im Sinne der Patienten wäre, eine Beratung über orale Antitumortherapien halb öffentlich am Bezahltresen in der Apotheke vorzunehmen.“

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Johna richtet ihre Kritik auch direkt an die Krankenkassen. „Ich bin schon sehr verwundert darüber, dass die Krankenkassen einerseits heftig über ihre schwierige Finanzlage klagen, andererseits aber bereitwillig hochpreisige neue Dienstleistungen der Apotheken finanzieren. Das passt einfach nicht zusammen.“

Auch der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, betont: „Offenbar scheinen die Krankenkassen über genügend finanzielle Mittel zu verfügen. Da wäre es nur folgerichtig, die letztlich fundiertere ärztlich-medizinische Betreuung mindestens auf das den Apotheken zugestandene finanzielle Niveau anzuheben.“ Laut Gassen würden die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte die gleiche Leistung – „trotz der besseren fachlichen Qualifikation“ – zu einem deutlich geringeren Satz erbringen. „Das kann nicht sein.“

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Dienstleistungen werden nicht überall sofort angeboten

Freude dagegen bei den Apotheken. „Das ist ein Meilenstein für die Patientenversorgung. Mit den neuen Leistungen können wir Versorgungsdefizite beheben und die Effizienz der individuellen Arzneimitteltherapie verbessern“, sagt die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening. Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands, Thomas Dittrich: „Wir haben lange für die pharmazeutischen Dienstleistungen gekämpft und verhandelt. Jetzt gibt es ein gutes Leistungsportfolio, das die Apotheken auch im Interesse der Patienten umsetzen können, ohne dass es dazu einer ärztlichen Verordnung bedarf.“

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Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Thomas Benkert, erklärt, dass die Dienstleistungen nicht flächendeckend sofort angeboten werden könnten. Der Grund: „Für einige Dienstleistungen sind spezielle Fortbildungen nach Vorgaben der Bundesapothekerkammer zu absolvieren.“ Die Bundesapothekerkammer habe für Apothekenteams allerdings schon passende Hilfestellungen erarbeitet. „Alle pharmazeutischen Dienstleistungen werden qualitätsgesichert erbracht“, so Benkert.

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