Unregelmäßigkeiten bei der Bundestagswahl: Kubicki attackiert das Land Berlin
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Wolfgang Kubicki (FDP), Bundestagsvizepräsident, spricht während des Blankeneser Neustartempfangs (Archivbild).
© Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa
Berlin. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hat das Land Berlin wegen zahlreicher Unregelmäßigkeiten bei der Bundestagswahl scharf kritisiert. „Die Berliner Verwaltung hat dem Vertrauen in die Integrität der Bundestagswahl unbestreitbar Schaden zugefügt, und ich erwarte, dass der Berliner Senat uns erklärt, welche Maßnahmen er ergreift, um so etwas zukünftig zu verhindern“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Andernfalls stellt sich ernsthaft die Frage, ob das Land Berlin überhaupt noch in der Lage ist, seine Pflichten gegenüber dem Bund zu erfüllen.“
Wahlskandal in Berlin: Wiederholung der Bundestagswahl möglich
Pleiten, Pech und Pannen bei der Bundestagswahl im September 2021 in Berlin. Der Bundeswahlleiter hält eine Wiederholung deshalb für unumgänglich.
© Quelle: dpa
Kubicki fügte hinzu: „Die verfassungsrechtlichen Hürden für eine Wiederholungswahl sind aus guten Gründen sehr hoch, und das Verfahren ist klar vorgegeben. Unabhängig davon sind die Vorkommnisse erschütternd. Offensichtlich gab es nicht nur bei der Durchführung und Organisation der Wahlen in Berlin systematisches Versagen, sondern auch in der Dokumentation der Wahlfehler.“ Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Wahlen seien daher kaum mehr quantifizierbar, so der FDP-Politiker. „Das halte ich für hochproblematisch. Zu Recht wurde darauf hingewiesen, dass die jetzt behandelten Fälle nur die Spitze des Eisbergs sein könnten.“
Bundeswahlleiter sieht „komplettes systematisches Versagen“
Wegen zahlreicher Pannen und Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung hält Bundeswahlleiter Georg Thiel eine teilweise Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin für unumgänglich. Am Wahltag seien nicht nur einzelne Fehler als Ausreißer passiert, sagte Thiel am Dienstag bei einer Anhörung im Wahlprüfungsausschuss des Bundestages. Vielmehr scheine es sich um ein „komplettes systematisches Versagen der Wahlorganisation“ gehandelt zu handeln.
Voraussetzung für eine zumindest partielle Wahlwiederholung ist, dass Fehler und Pannen „mandatsrelevant“ sind, sich also auf die Sitzverteilung auswirken. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags untersucht seit geraumer Zeit, ob das tatsächlich der Fall ist und zumindest in bestimmten Wahlkreisen oder -bezirken neu abgestimmt werden muss. In den kommenden Wochen oder Monaten will das Gremium eine Empfehlung dazu abgeben. Über diese stimmt dann der Bundestag in einer Plenarsitzung ab. Dagegen ist eine Klage beim Bundesverfassungsgericht möglich.
Bereits im November hatte Thiel Einspruch gegen die Wertung der Wahl in sechs von zwölf Berliner Bundestagswahlkreisen eingelegt. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Vorkommnisse Auswirkungen auf die Sitzverteilung im neuen Parlament hätten, hatte er schon damals argumentiert.
Zu den Pannen und Problemen zählten falsche oder fehlende Stimmzettel, die zeitweise Schließung von Wahllokalen und lange Schlangen davor. Zudem hatten Wahllokale teils noch weit nach 18 Uhr geöffnet. „Wir sind hier in einer Bundeshauptstadt eines zivilisierten Landes. Da darf so etwas nicht vorkommen“, mahnte Thiel.
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