„Beschäftigte gegen Erwerbslose auszuspielen ist verantwortungslos“

Vergleich von Mindestlohn und Bürgergeld: DGB-Berechnungen belegen hohen Unterschied bei Haushaltseinkommen

Ein Mann verlässt eine Niederlassung der Agentur für Arbeit.

Zum 1. Januar kommt die Bürgergeldreform (Symbolbild).

Berlin. Das monatliche Haushaltseinkommen von Mindestlohnverdienenden liegt bis zu 832 Euro höher als das von künftigen Bürgergeldempfängern. Das geht aus Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegen. Die Daten vergleichen das verfügbare Einkommen von Erwerbslosen, die Bürgergeld erhalten, mit dem Einkommen der Erwerbstätigen, die für den zum Oktober gestiegenen Mindestlohn von 12 Euro arbeiten.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

So würde ein kinderloses Paar, das 28,5 Stunden die Woche für den Mindestlohn arbeitet, 2290 Euro im Monat netto ausgezahlt bekommen. Einem Paar, das Bürgergeld erhält, stünden inklusive Warmmiete nach Arbeitsagenturstatistik 1458 Euro zur Verfügung. Das macht eine Differenz von 832 Euro.

DGB warnt: „Bürgergeld darf nicht für Spaltungsprozesse missbraucht werden“

DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte dem RND: „Die Behauptung, niemand würde bei höheren Regelsätzen noch zur Arbeit gehen, stammt aus dem Reich der Märchen und Legenden.“ Der Mindestlohn von 12 Euro sorge vielmehr dafür, dass die Einkommen in vielen Fällen viele Hundert Euro über dem geplanten Bürgergeld liegen, „und das ist auch gut so“, betonte Piel. „Beschäftigte gegen Erwerbslose auszuspielen – wie es manche Arbeitgeber in den letzten Wochen versucht haben – ist verantwortungslos.“ Es sei der durchsichtige Versuch, den Status quo schlecht entlohnter Arbeitsplätze zu elenden Bedingungen zu verteidigen. „Das Bürgergeld darf nicht für Spaltungsprozesse missbraucht werden“, forderte Piel und drängte weiter auf kräftig steigende Tariflöhne für mehr Beschäftigte, einen regelmäßig angepassten Mindestlohn sowie armutsfeste Regelsätze.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige
ARCHIV - 31.01.2017, Nordrhein-Westfalen, Paderborn: ILLUSTRATION - Münzen im Wert von fünf Euro werden über ein rotes Portemonnaie gehalten. Mit der geplanten Einführung des Bürgergelds Anfang kommenden Jahres wollen SPD, Grüne und FDP die Regelsätze für Bedürftige auf rund 500 Euro erhöhen. Das beschloss der Koalitionsausschuss des Ampelbündnisses in Berlin, wie aus den am Sonntag vorgelegten Ergebnissen hervorgeht. Foto: Friso Gentsch/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

https://www.rnd.de/politik/buergergeld-faq-was-ist-der-unterschied-zu-hartz-iv-75VAN4UARJD2RMXVEOADQO5TIM.html

Der Entwurf zum Bürgergeld, das zu Beginn des Jahres 2023 Hartz IV ablösen soll, wird konkreter. Im Vergleich zur bisherigen Grundsicherung sollen die Bezieher mehr Geld erhalten und verstärkt Weiterbildungsangebote bekommen. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Den Berechnungen zufolge würde ein Paar mit einem achtjährigen Kind, das 28,5 Stunden pro Woche für den Mindestlohn arbeitet, insgesamt 2704 Euro erhalten. Ein Paar mit achtjährigem Kind im Bürgergeldbezug hätte inklusive Warmmiete 1922 Euro im Monat zur Verfügung. Hier liegt der Unterschied bei 782 Euro. Eine geringere Differenz gibt es bei Singlehaushalten: Ein Beschäftigter, der 38 Wochenstunden für den Mindestlohn arbeitet, erhält im Monat 1443 Euro netto. Ein Single mit Anspruch auf Bürgergeld würde inklusive Warmmiete 906 Euro erhalten. Die Differenz liegt bei 537 Euro.

Kleinster Unterschied bei kinderlosen Paaren mit einem Erwerbstätigen

Der kleinste Unterschied entsteht bei kinderlosen Paaren, von denen nur ein Erwachsener 38 Stunden pro Woche auf Mindestlohnbasis arbeitet. In diesen Haushalt stehen 1569 Euro netto zur Verfügung, während ein Paar in der Grundsicherung 1458 Euro erhält. Nur 111 Euro trennen beide Haushalte voneinander. Ähnlich sieht es bei einem Haushalt mit zwei Erwachsenen und einem achtjährigem Kind aus, in dem nur eine Person 38 Wochenstunden arbeitet: Dort liegt die Differenz bei 141 Euro.

In den Berechnungen sind beim Bürgergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag die für 2023 angekündigten Beträge berücksichtigt. Nicht mit einbezogen sind die künftige Wohngeldreform und die geplanten steuerlichen Entlastungen. Im Ergebnis seien die Werte für das Einkommen bei Erwerbstätigkeit und die Differenz zur Erwerbslosigkeit etwas unterschätzt, hieß es seitens des DGB.

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Verwandte Themen

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken