Verteidiger im Lübcke-Prozess plädiert auf Totschlag

Der Hauptangeklagte Stephan E. (r) steht zu Beginn der weiteren Verhandlung im Prozess im Fall des Mordes am ehemaligen Regierungspräsidenten W. Lübcke im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts neben seinem Verteidiger Mustafa Kaplan.

Der Hauptangeklagte Stephan E. (r) steht zu Beginn der weiteren Verhandlung im Prozess im Fall des Mordes am ehemaligen Regierungspräsidenten W. Lübcke im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts neben seinem Verteidiger Mustafa Kaplan.

Frankfurt/Main. Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat am Donnerstag der Verteidiger des Hauptangeklagten Stephan E. mit seinem Plädoyer begonnen.

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Dabei widersprach er dem Mordvorwurf mit den Merkmalen von Heimtücke und niedrigen Beweggründen. Sein Mandant habe sich „des Totschlags schuldig gemacht“, sagte er vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt kurz vor einer Pause.

Zuvor hatte er mehrfach auf die Rolle des Mitangeklagten Markus H. hingewiesen. „Ich persönlich glaube meinem Mandanten voll und ganz, dass er zusammen mit H. die Tötung von Herrn Lübcke geplant und ausgeführt hat“, sagte der Rechtsanwalt Mustafa Kaplan.

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H. ist in dem Verfahren wegen Beihilfe angeklagt.

Der 47 Jahre alte Deutsche E. soll den CDU-Politiker im Juni 2019 auf der Terrasse von dessen Wohnhaus erschossen haben. Die Bundesanwaltschaft, die von einem rechtsextremistischen Motiv ausgeht, hatte in ihrem Plädoyer im Dezember lebenslange Haft wegen Mordes unter Feststellung von besonderer Schwere der Schuld mit anschließender Sicherheitsverwahrung beantragt - die höchste im deutschen Strafrecht mögliche Bestrafung.

Ernst hatte vor der Polizei sowie im Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt die Tat gestanden, dabei aber mehrere unterschiedliche Versionen geschildert.

RND/cle/dpa

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