Deutsches Institut für Menschenrechte fordert Mindeststandards für Notunterkünfte

Ein Mann kontrolliert die Wohnkabinen beim Medientermin in der Flüchtlingsunterkunft in der Messehalle B5 auf dem Messegelände. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Mindeststandards für Notunterkünfte.
Quelle: Marcus Brandt/dpa
Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hält die Maßnahmen von Bund und Ländern zur Überwindung von Wohnungslosigkeit für insgesamt nicht ausreichend. In seinem am Montag veröffentlichten Jahresbericht, der den Zeitraum von Juli 2023 bis Juni 2024 umfasst, hebt es lediglich Nordrhein-Westfalen positiv hervor. „Seit Jahren hat das Land einen Landesaktionsplan, inklusive entsprechender Förderprojekte für die Kommunen“, heißt es in dem Bericht.
Am Stichtag 31. Januar 2024 lebten den Angaben zufolge rund 439.000 Menschen in Deutschland in einer Notunterkunft, davon 128.705 Kinder. Die Situation in diesen Unterkünften sei oft hochproblematisch – „verdreckte Sanitäranlagen, Mehrbettzimmer ohne Privatsphäre, ein von Angst und Konflikten geprägtes Zusammenleben“, kritisierte das Institut. Angesichts dieser Missstände brauche es dringend Mindeststandards für Notunterkünfte. Zudem sollte die Bundesregierung ein Förderprogramm für kommunale Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungsverlust aufsetzen.

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution. Es wird vom Bundestag finanziert. Das Institut setzt sich nach eigenen Angaben unter anderem dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert.
Ausbeutung im Transport- und Baugewerbe verhindern
In seinem aktuellen Jahresbericht empfiehlt das DIMR auch Maßnahmen zur Bekämpfung ausbeuterischer Arbeitsverhältnisse. Ein wichtiger Schritt wäre hier aus Sicht des Instituts die Einführung einer Dokumentationspflicht für Subunternehmerketten im Transport- und Baugewerbe.
Das Institut sprach sich zudem für eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns in Werkstätten für Menschen mit Behinderung aus. Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12,41 Euro auf 12,82 Euro in der Stunde. Langfristig sollten Menschen mit Behinderungen in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden. Über eine Reform der Arbeitsstättenverordnung und der Landesbauordnungen müsse die Barrierefreiheit von Arbeits- und Ausbildungsstätten erreicht werden.
RND/dpa












