Flug verspätet, Mietwagen weg

Mietwagen-Ärger: Vorsicht bei „No show“-Klauseln

In vielen Urlaubsländern steigen die Preise für Mietwagen dieses Jahr erneut.

Der Flug hatte Verspätung, der Mietwagen ist weg – möglich macht das die sogenannte „No show“- Klausel.

Wer im Urlaub später als vereinbart zur Mietwagenstation kommt, erlebt womöglich eine böse Überraschung. Die Buchung kann vom Anbieter unter Umständen kostenpflichtig storniert worden sein. Möglich machen das „No show“-Regelungen, die sich in den Geschäftsbedingungen (AGB) zahlreicher Vermittlungsplattformen finden. Das Europäische Verbraucherzentrum rät: Auf solche Klauseln sollte man vor Abschluss des Mietwagenvertrags unbedingt achten.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Die Regelungen dienen eigentlich dazu, die Anbieter davor zu schützen, wenn Kunden gar nicht erscheinen und das gemietete Auto ungenutzt auf dem Hof stehen bleibt. Dann behalten die Vermittler die bereits gezahlte Miete ein. Das Problem: Das kann Urlauber auch bei Verspätungen treffen, für die sie nicht verantwortlich sind.

Flug verspätet, Mietwagen storniert

Die Verbraucherschützer schildern ein Beispiel: Ein Mann hatte einen Mietwagen für den Urlaub über eine Vermittlungsplattform gebucht und im Voraus bezahlt. Doch bei der Anreise hatte sein Flug zwei Stunden Verspätung.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Als er bei der Mietwagenstation eintraf, bekam er zu hören: Seine Buchung sei wegen seines Nichterscheinens („No show“) storniert worden. Von der Station wurde er an die Vermittlungsplattform verwiesen - die verweigerte unter Verweis auf die Geschäftsbedingungen die Rückzahlung.

Denn: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) machen die Vermittler keinen Unterschied, wer für die Verspätung verantwortlich ist.

Tipps der Verbraucherschützer

Um solches Ungemach zu vermeiden, raten die Verbraucherschützer neben dem sorgfältigen Prüfen der Geschäftsbedingungen auf solche Klauseln zu diesen zwei Schritten:

  • Man sollte im Zweifel lieber direkt beim Vermieter buchen und nicht über eine Vermittlungsplattform.
  • Vorauszahlungen können dazu führen, dass man sein Geld bei Stornierungen aufgrund solcher Klauseln nicht wieder sieht. Darum ist es besser, wenn man Angebote wählt, bei denen man erst vor Ort zahlen muss.

In dem Zusammenhang lohnt sich laut dem Verbraucherzentrum die Suche nach lokalen Anbietern am Urlaubsort. Die seien zwar oft nicht auf den großen Vermittlungsplattformen buchbar. Bei diesen Anbietern gelte aber meist noch der Grundsatz: erst Auto, dann Geld.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

RND/dpa

Mehr aus Reise

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken