EU-Zollreform: Was sich für Verbraucher ändern könnte
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Archivbild: Geht es nach den Plänen der EU-Kommission, sollen ab 2028 noch mehr Importwaren zollpflichtig werden.
© Quelle: Carsten Rehder/dpa
Ein paar Mausklicks und die Ware ist bestellt: Onlinekäufe sind für viele Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr wegzudenken. Bald könnte es allerdings teurer werden, Artikel aus dem Ausland zu kaufen – zumindest, wenn sie aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) kommen. Grund dafür ist eine Zollreform, für die die Europäische Kommission nun Pläne vorgelegt hat.
Der Vorschlag aus Brüssel sieht unter anderem vor, die derzeitige Zollbefreiung von Waren mit einem Wert von weniger als 150 Euro abzuschaffen. Bislang ist es so, dass für Sendungen aus China, den USA oder anderen Drittstaaten keine Zölle anfallen, wenn der Sachwert unter 150 Euro liegt. Ausnahmen gibt es dabei beispielsweise für Tabak, Alkohol oder Parfüm.
Preise für Pakete könnten teurer werden
Geht es nach den Plänen der EU-Kommission, sollen ab 2028 aber auch viele andere Waren mit einem Wert von unter 150 Euro zollpflichtig werden. Das kündigte EU-Kommissar Paolo Gentiloni kürzlich in Brüssel an. „Für die Verbraucher kann es zu einem sehr geringen Preisanstieg bei Waren von geringem Wert kommen“, sagte eine Sprecherin.
Aufgrund der derzeitigen Regelung sei der elektronische Handel besonders betrugsanfällig, heißt es aus Brüssel. Die Kommission bezieht sich dabei auf Schätzungen, denen zufolge bei 65 Prozent der Pakete, die in die EU gelangen, bewusst ein zu niedriger Wert bei der Zollbefreiung angegeben werde. Das benachteilige EU-Unternehmen – und dabei vor allem kleine und mittelständische Betriebe – die nicht mit den niedrigen Verkaufspreisen konkurrieren könnten. Zudem sei die Steuerbefreiung für Verkäufer ein Anreiz, größere Bestellungen in die EU auf kleine Pakete aufzuteilen, argumentiert die Kommission. Das führe neben ungleichen Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen auch zu zusätzlichem Verpackungsmüll.
Der EU winken damit zusätzliche Einnahmen
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ab 2028 allerdings nicht deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen. Eine hohe Preissteigerung für die Waren sei nicht das Ziel, betonte Gentiloni. Die Zölle wären für diese Pakete sehr gering und Shoppingplattformen durchaus in der Lage, die Zollgebühr in ihre Dienstleistung einzubeziehen. Der EU winken auf der anderen Seite höhere Einnahmen. Durch den Wegfall der Zollbefreiung könnte der EU etwa eine Milliarde mehr zur Verfügung stehen, so Gentiloni.
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Mit der Zollreform sollen Onlineplattformen, die Waren in die EU verkaufen, zu sogenannten „fiktiven Einführern“ werden, heißt es in einer Mitteilung. Künftig müsse daher die Plattform dafür sorgen, dass die Zollabgaben und die Mehrwertsteuer beim Kauf entrichtet werden und dass die Einnahmen an den Staat, in dem die Plattform registriert ist, abgeführt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher seien somit nicht länger mit versteckten zusätzlichen Gebühren konfrontiert, wenn sie ihr Paket erhalten. „Außerdem gelten sie nicht länger als Einführer der Waren, die sie online in Drittländern bestellt haben.“
Andere Regeln für Souvenirs aus dem Urlaub
Allerdings soll es auch Ausnahmen geben: Einkäufe im Urlaub etwa, die im Urlaubsgepäck in die EU gelangen, bleiben von der Reform ausgenommen, erklärte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Die Regeln am Flughafen würden von den Mitgliedstaaten selbst festgelegt.
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© Quelle: Reuters
Die Pläne sorgen aber auch für Kritik. „Ich sehe den möglichen Wegfall der Zollbefreiung für Waren unter 150 Euro kritisch: Wir benötigen keine zusätzlichen bürokratischen Hürden, die unnötige Mehrarbeit verursachen“, sagte der CDU-Europapolitiker Daniel Caspary dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „An dieser Stelle sollte die bisherige Praxis beibehalten werden.“ Er warnt davor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Abschaffung der 150-Euro-Regel „voll von der Bürokratiewelle erfasst“ würden. „Wer Bestellungen aus Drittstaaten erwartet, müsste sich zukünftig jedes Mal mit den Zollverfahren beschäftigen und sie durchlaufen“, kritisiert Caspary. „Bürgerfreundlich und praxisnah ist das nicht.“
Beschlossen ist die Zollreform sowieso noch nicht. Nachdem die Kommission ihre Pläne vorgelegt hat, fehlt noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedsstaaten.
Mit dpa-Material