Befristet bis Ende 2023

Regierung will wegen Krise Insolvenzregeln lockern

Bäckermeister Thomas Barth schließt die Backstube, in der 1985 seine Lehre begann.

Energienotstand: Bäckermeister Thomas Barth aus Radebeul in Sachsen schließt die Backstube, in der 1985 seine Lehre begann.

Berlin. Im Lichte der Energie- und Wirtschaftskrise will die Bundesregierung Unternehmen bei der Stellung von Insolvenzanträgen mehr Luft verschaffen. Einen entsprechenden Vorschlag verabschiedete das Kabinett am Mittwoch in Berlin, nötig ist die Zustimmung des Bundestags.

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Energie-Entlastung: Bund und Länder bleiben uneins bei Kosten

Ein mehrstündiges Treffen von Bundeskanzler Olaf Scholz mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder im Kanzleramt brachte keine Einigung.

„Bislang besteht die Pflicht, wegen einer Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn die Fortführung des Unternehmens nicht über einen Zeitraum von 12 Monaten hinreichend wahrscheinlich ist“, erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). „Diesen Prognosezeitraum verkürzen wir nun auf vier Monate. So gewinnen Unternehmen Zeit, sich auf die aktuellen Gegebenheiten einzustellen.“

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Die Höchstfrist zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen Überschuldung soll von derzeit sechs auf acht Wochen hochgesetzt werden. Diese Höchstfrist darf allerdings nicht ausgeschöpft werden, wenn zu einem früheren Zeitpunkt feststeht, dass eine nachhaltige Beseitigung der Überschuldung nicht erwartet werden kann. Die Höchstfrist zur Antragstellung wegen Zahlungsunfähigkeit soll unverändert bleiben. Die Erleichterungen sollen im Prinzip bis zum 31. Dezember 2023 gelten.

RND/dpa

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