Vitamine und Vollkorn? Regeln bei Lebensmittelwerbung für Kinder werden verschärft
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Welche Lebensmittel gesund sind und welche nicht – das sollten Kinder schon früh lernen.
© Quelle: Oliver Berg/dpa
Berlin. Die Werbeindustrie verschärft ihre Regeln für Lebensmittelwerbung, die sich an Kinder richtet. Minderjährige unter 14 Jahren sollen demnach künftig besser vor Reklame für ungesunde Nahrungsmittel geschützt werden, wie der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) am Montag in Berlin mitteilte. Eine bereits bestehende Altersgrenze wird damit um zwei Jahre angehoben.
Positive Eigenschaften dürfen bei bedenklichen Produkten nicht mehr hervorgehoben werden
Zudem dürfen der Selbstverpflichtung zufolge in Lebensmittelwerbungen für Kinder künftig keine positiven Eigenschaften von Produkten mehr hervorgehoben werden, wenn „deren übermäßige Aufnahme im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung nicht empfohlen wird“. Als Beispiele nennt die Werbebranche Angaben wie „unter Zusatz wertvoller Vitamine und Mineralstoffe“ oder „hoher Vollkornanteil für körperliche Leistungsfähigkeit“.
Die verschärften Regeln sollen am 1. Juni in Kraft treten und gehen laut Verband deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Sie gelten für kommerzielle Kommunikation wie Werbung in Fernsehen, Radio, auf Plakaten und in Zeitschriften, Internet- und Social-Media-Werbung, Kooperationen mit Influencern, in sozialen Netzwerken sowie für Werbung auf Video-Plattformen.
Auch die direkte Aufforderung zum Kauf wird untersagt
Den Richtlinien nach werden die bereits geltenden Verbote für Kinder unter 12 Jahren auf alle unter 14-Jährigen erweitert. Untersagt sind demnach direkte Aufforderungen zum Kauf oder Konsum sowie Aufforderungen, Eltern zum Kauf eines beworbenen Produkts zu bewegen. Das gleiche gilt für Werbung, die den Eindruck erweckt, der Verzehr eines bestimmten Lebensmittels sei für eine ausgewogene Ernährung unersetzlich, sowie für Inhalte und Darstellungen, die dem Erlernen eines gesunden, aktiven Lebensstils oder einer ausgewogenen Ernährung entgegenwirken.
Die Einhaltung der Regeln wird vom Deutschen Werberat überwacht. Die seit 1972 bestehende Selbstkontroll-Einrichtung der deutschen Werbewirtschaft kann Rügen aussprechen, wenn Unternehmen auf Aufforderung eine Werbung nicht stoppen oder ändern. Das Gremium wird von den im ZAW zusammengeschlossenen Organisationen aus Handel, Agenturen, Medien, Forschung und Werbeberufen getragen.
RND/epd