Versicherungen für Kinder: Als Eltern auch an den Ernstfall denken

Die Absicherung für Kinder im Fall von Krankheit oder schweren Unfällen ist wichtig.

Die Absicherung für Kinder im Fall von Krankheit oder schweren Unfällen ist wichtig.

Hamburg. Für Eltern ist es eine schaurige Vorstellung, doch auch Kinder sind vor Krankheiten und schweren Unfällen nicht gefeit. Darauf macht der Bund der Versicherten (BdV) aufmerksam. Gut, wenn vorgesorgt wird – etwa durch die richtigen Versicherungen.

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Die richtige Grundsumme wählen

Die Kinderunfallversicherung zahlt, wenn ein Kind nach einem Unfall bleibende körperliche Schäden davonträgt. Das Geld ist für den einmaligen Bedarf vorgesehen – etwa den notwendigen Umbau einer Wohnung. Der BdV rät: Die Grundsumme dieser Leistung sollte bei mindestens 200.000 Euro liegen. Außerdem empfiehlt er, eine Progression von 225 bis 350 Prozent zu vereinbaren. Dadurch steigt die Auszahlungssumme mit Höhe des Invaliditätsgrades.

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Eltern sollten dazu eine Unfallrente vereinbaren, die deutlich über dem Niveau von Sozialleistungen liegt – „mindestens 1000 Euro pro Monat“, sagt Verbraucherschützerin Bianca Boss vom BdV.

Auch im Fall von schweren Krankheiten absichern

Eine Kinderinvaliditätsversicherung zahlt nicht nur nach einem Unfall, sondern auch wenn die dauerhafte Beeinträchtigung durch Krankheit eintritt. Mit Blick auf Erhebungen des Statistischen Bundesamtes eine gute Wahl: 89 Prozent der schweren Behinderungen werden demnach durch Krankheiten verursacht.

Der BdV rät Eltern deshalb zu dieser Form der Absicherung für ihren Nachwuchs. Allerdings: „Im Vergleich zu einer Kinderunfallversicherung ist das deutlich teurer und wird nur noch von wenigen Versicherern angeboten“, sagt Boss.

Umfassenderer Schutz – auch wenn es die Eltern trifft

Zu guter Letzt sollten Eltern das Schicksal ihrer Kinder auch mit Blick auf ihre eigene Gesundheit im Blick haben, heißt es vom BdV. Dafür eignen sich demnach Risikolebens- und Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen.

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Dabei sollten Versicherungsnehmer etwa darauf achten, dass eventuelle Studienkosten für die Kinder von den Rentenleistungen gedeckt sind. Gleiches gelte für Todesfallleistungen und Risikolebensversicherungen, so Boss. Bestehen bereits Verträge, könnten diese in der Regel ohne erneute Gesundheits- und Risikoprüfung angepasst werden.

RND/dpa

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