Wieso gibt es keine einheitliche Maskenpflicht an Schulen?
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Schüler der Achtalschule testen die neue Hygieneschleuse am Eingang der Achtalschule. Nachdem sie die Hände gewaschen haben, desinfizieren sie diese noch. In der Schule soll nach den "Corona-Ferien" demnächst wieder Unterricht stattfinden mit den momentan gebotenen Abstands- und Hygieneregeln.
© Quelle: Felix Kästle/dpa
Ob es am Montag lautes Kindergeschrei oder eher dumpfes Gemurmel auf den Schulhöfen geben wird, ist ungewiss. Eine bundesweite Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz gibt es für Schülerinnen und Schüler nämlich nicht. Eine solche würde sich Bundesbildungsministerin Anja Karliczek zwar wünschen, wie sie in einem Spiegel-Interview sagte, aber: Das ist nun mal Ländersache.
Die Schutzregelungen in der Corona-Krise basieren auf dem Infektionsschutzgesetz, einem Bundesgesetz. Die Ausführung jedoch obliegt den Bundesländern. Zur Maskenpflicht im Nahverkehr konnten sich die Länder zumindest im Groben auf eine einheitliche Linie verständen, in Sachen Schule allerdings kommen sie nicht so richtig auf einen gemeinsamen Nenner.
Mehr Schaden als Nutzen?
Die Kultusminister der Länder wollten bewusst keine Pflicht aussprechen, sagte der Hamburger Schulsenator Ties Rabe nach dem Treffen der Kultusminister dem Deutschlandfunk. Die Empfehlung zur Maske sei da, eine Pflicht aber schwieriger. Gerade bei Kindern sei nicht sicher, ob sie die vielen Hygieneregeln, die bei einer Maskenpflicht gelten würden, einhalten könnten — und die Masken dann am Ende vielleicht sogar mehr schaden als nützten.
Und so kommen unterschiedliche Herangehensweisen zustande: Rheinland-Pfalz und Thüringen verlangen das Tragen von Masken auf dem Schulgelände, also auch in den Pausen, nicht aber im Unterricht. Das Kultusministerium Hessen schreibt im Hygieneplan gar nichts zum Thema Masken. Die meisten anderen Bundesländer sprechen eine Empfehlung aus, dass Kinder zumindest in jenen Situationen, in denen das Abstandhalten nicht möglich sei, eine Maske tragen sollten — etwa auf den Fluren oder beim Raumwechsel. Wer in Niedersachsen eine Maske tragen möchte, muss sie selbst mitbringen. Hessen stellt laut Kultusminister Lorz 750.000 Mund-Nase-Masken zur Verfügung.
Schulleitungen machen von Hausrecht Gebrauch
Aber auch von Stadt zu Stadt und sogar von Schule zu Schule kann es Unterschiede geben. Trifft das Land keine zentral geltende Anordnung zum Maskentragen durch eine Rechtsverordnung, kann das die Kommune übernehmen. Und in NRW zum Beispiel machen schon einige Schulleitungen von ihrem Hausrecht Gebrauch und verpflichten kurzerhand ihre Schülerinnen und Schüler zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
In Thüringen beschäftigt die Frage nach der Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule schon die Gerichte. Die Stadt Jena hatte ihren Schülern eine strikte Maskenpflicht — auch im Unterricht — erteilt und damit noch strengere Auflagen als andere Schulen in Thüringen erlassen. Ein Schulleiter ging gegen die Anordnung gerichtlich vor. Inzwischen ist die Stadt Jena zurückgerudert: Nach einer neuen Allgemeinverfügung könnten Schulen auf die Maskenpflicht verzichten, wenn das Gesundheitsamt das Hygienekonzept der Schule freigegeben hat.