Ferienwohnungen: Vermieter wollen gegen Stadt Lübeck klagen
Lübeck. Die Vermieter von Ferienwohnungen in der Altstadt rüsten zum Widerstand gegen die Politik der Hansestadt. "Selbstverständlich werden wir klagen", sagt Karl-Heinz Brenner vom Verein zur Erhaltung der Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Lübeck. Ab April verschickt die Stadt Nutzungsuntersagungen für Ferienwohnungen in Gängen und Höfen der Altstadt.
Die Vermieter, von denen laut Brenner sich 50 bis 60 zusammengeschlossen haben, lassen gerade rechtlich prüfen, ob gemeinsame Klagen möglich sind oder ob Einzelklagen eingereicht werden müssen. Brenner: „Ab April startet die Klagewelle.“ Die Vermieter haben Zweifel, dass die rechtliche Konstruktion der Verwaltung vor den Gerichten Bestand haben werde. Die Verwaltung will den Urlaubsbetrieb in den Gängen und Höfen untersagen, weil sie wie reine Wohngebiete zu betrachten seien. „Historisch gab es immer auch Gewerbe in den Gängen und Höfen“, sagt Karl-Heinz Brenner, „das waren nie reine Wohngebiete.“
Vermieter gerieten in wirtschaftliche Nöte
Vermieter würden durch das Vorgehen der Stadt in wirtschaftliche Nöte geraten, einigen breche die Finanzierung ihrer Immobilien weg, sagte Brenner jüngst im Wirtschaftsausschuss der Bürgerschaft. Auch die Stadtverwaltung stellt sich auf juristische Auseinandersetzungen ein. Stadtplaner Karl-Heinz Bresch: „Wir rechnen mit Klagen gegen die Nutzungsuntersagung.“
Zunächst würden Anhörungen an die Vermieter verschickt. Dann folgen die Bescheide der Stadt. Anschließend erwartet die Verwaltung diverse Widersprüche von den betroffenen Vermietern. Diese Widersprüche werden von der Verwaltung geprüft und bewertet. Bresch geht davon aus, dass die Nutzungsuntersagungen diese Hürde nehmen werden. Danach kommen die Klagen vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig.
Rechtsamt prüft, ob Schadensersatzforderungen kommen
Kommunalpolitiker wollten im Bauausschuss von der Verwaltung wissen, wie lange diese Klageverfahren dauern würden. Das kann die Verwaltung nicht beantworten. Aktuell prüft das städtische Rechtsamt, ob Schadenersatzforderungen auf die Hansestadt zukommen könnten. Sollten die Verwaltungsgerichtsverfahren lange dauern, entgehen den Vermietern erhebliche Einnahmen.
Karl-Heinz Bresch im Bauausschuss: „Ich erwarte nicht, dass die Stadt Schadenersatz zahlen muss.“ Schließlich seien die Ferienwohnungen niemals von der Verwaltung genehmigt worden. Auch Bausenatorin Joanna Hagen (parteilos) bewertet das Risiko von Schadenersatzforderungen als gering: „Die Wohnungen können ja weiter vermietet werden, nur nicht an Feriengäste.“
Begrenzung schon 2018 beschlossen
Die Bürgerschaft hat am 30. August vergangenen Jahres die Begrenzung von Ferienwohnungen auf der Altstadtinsel beschlossen. Die Bauverwaltung hat recherchiert, wie viele Ferienwohnungen in der Altstadt betrieben werden und kam auf die Zahl 300. Formell seien alle 300 unzulässig, erklärt die Verwaltung. 170 Ferienwohnungen würden allerdings unter den Bestandsschutz fallen und könnten weiterhin betrieben werden. Das gelte ausschließlich für Ferienwohnungen, die am Altstadtrand und damit in der Regel nicht in einem reinen Wohngebiet liegen. Für die 80 in Höfen und Gängen liegenden Ferienwohnungen läuft die Zeit dagegen unwiderruflich ab. Die seien unzulässig und nicht genehmigungsfähig, erklärt die Bauverwaltung.
Ein letzter Versuch der FDP, diese 80 Wohnungen doch noch zu legalisieren, scheiterte in der jüngsten Sitzung der Bürgerschaft. CDU, BfL und Liberale stimmten für ein entsprechendes Konzept, das die Verwaltung erarbeiten sollte. Die Mehrheit der Stadtvertretung lehnte das ab.
- Lübeck verbietet 130 Ferienwohnungen in der Altstadt
- Tourismuschef befürchtet Imageschaden: Bleiben bald die Urlauber aus?
Kai Dordowsky
LN