Sexuelle Nötigung: Ex-Musikhochschul-Präsident muss ins Gefängnis

Der ehemalige Präsident der Musikhochschule München bei einem Prozess, bei dem es um mehrere Zehntausend Euro Lehrvergütung geht.

Karlsruhe. Der wegen sexueller Nötigung verurteilte Ex-Präsident der Musikhochschule München muss ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch in vollem Umfang das Urteil des Landgerichts München I. Es ist damit rechtskräftig.

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Das Landgericht hatte Siegfried Mauser im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Er hatte demnach eine Sängerin, die sich um eine Stelle beworben hatte, in seinem Büro auf das Sofa gestoßen und trotz Gegenwehr sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen.

Freispruch in einem weiterem Fall

In einem weiteren Fall war Mauser vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Hier hatte die Bundesanwaltschaft die Aufhebung des Urteils gefordert.

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Die Frauen waren im Büro des Präsidenten, weil sie sich um Stellen beworben hatten. Mauser führte von 2003 bis 2014 die Hochschule. Der Musiker hatte bei der BGH-Verhandlung betont, er verabscheue Gewalt. Er habe aber Menschen enttäuscht.

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RND/dpa