Kommentar zu Energiepreisbremsen

Wer sie heute noch benötigt, ist selbst schuld

Die Flamme eines Gasherdes brennt in einer Küche. Die Energiepreis­bremsen sollen Ende des Jahres auslaufen.

Das dürfte nur ein Vorgeschmack auf den Streit sein, der in den kommenden Tagen oder gar Wochen in der Ampel­koalition toben wird: Kaum hat Finanzminister Christian Lindner angekündigt, als Konsequenz aus dem Verfassungsgerichts­urteil zum Haushalt die Energiepreis­bremsen zum Jahresende auslaufen zu lassen, meldet die SPD Widerstand an.

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Beide Seiten haben gute Argumente: Lindner fehlen die Mittel, schließlich hat sich die Konstruktion des 200 Milliarden Euro umfassenden Wirtschafts­stabilisierungs­fonds, aus dem die Energiepreis­bremsen bezahlt werden, als verfassungs­widrig herausgestellt. Das Geld müsste also aus dem normalen Bundes­haushalt bezahlt werden, was dieser aber nicht hergibt. Die SPD hält zu Recht dagegen, die Energie­krise sei längst nicht vorbei und daher müssten die Preise weiter stabilisiert werden.

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„Wichtige psychologische Wirkung“

Aber: Die Marktpreise für Strom und Gas liegen derzeit unterhalb der staatlichen Preisdeckel. Und es gibt trotz des beginnenden Winters keinerlei Anzeichen dafür, dass sich das in nächster Zeit ändert. Es kann nicht sein, dass die Steuerzahlerinnen und ‑zahler für diejenigen aufkommen müssen, die aus Desinteresse oder gar Faulheit die vergangenen Monate nicht dazu genutzt haben, neue, preiswertere Lieferverträge abzuschließen. Richtig ist allerdings auch, dass die Preisbremsen eine sehr wichtige psychologische Wirkung haben, gerade in der gegenwärtig labilen Konjunktur­lage.

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Gleichwohl lassen sich die beiden Positionen miteinander verbinden. Die bisherige Regelung läuft aus, aber die Ampel sichert gesetzlich zu, im Fall der Fälle mit einer modifizierten Preisbremse wieder helfend einzugreifen. Sollte ein derartiger Worst Case eintreten, wäre auch das erneute Aussetzen der Schulden­bremse gerechtfertigt. Denn genau für solche, nicht vorhersehbare Notlagen wurde die Ausnahme­klausel im Grundgesetz verankert.