Französische Rechtspopulistin scheitert

Le Pens Antrag gegen Ausschluss von Wahlen abgewiesen

Marine Le Pen muss eine Niederlage vor Gericht einstecken.

Straßburg/Paris. Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit dem Antrag gescheitert, den gegen sie verhängten vorläufigen Ausschluss von Wahlen auszusetzen. Die Straßburger Richter wiesen dies am Mittwoch einstimmig ab, weil Le Pen keine nicht wiedergutzumachende Beeinträchtigung drohe, die durch die Menschenrechtskonvention geschützt ist, hieß es zur Begründung. Le Pen hatte den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz am Vortag gestellt.

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Ein Gericht hatte Le Pen Ende März wegen Veruntreuung von EU-Geld verurteilt. Der umstrittenste Teil der Strafe ist, dass sie fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten darf. Diese Strafe war sofort in Kraft getreten – anders als eine teils auf Bewährung ausgesetzte Haftstrafe und obwohl Le Pen gegen das Urteil Berufung einlegte. Das Berufungsgericht hat eine Entscheidung im kommenden Sommer ins Auge gefasst.

Der Vorsitzende des rechtsextremen Rassemblement National (RN), Jordan Bardella (rechts), mit Marine Le Pen nach einer Pressekonferenz

Bangen um Präsidentschaftskandidatur

Le Pen hatte den Gerichtshof angerufen, weil sie angesichts der vorläufigen Vollstreckung der Nichtwählbarkeit nicht in der Lage wäre, bei einer vorgezogenen Parlaments- oder Präsidentschaftswahl zu kandidieren. Darin sah sie die Gefahr eines nicht wiedergutzumachenden Schadens. Diese Strafe ist in Frankreich gebräuchlich bei einer Verurteilung von Politikern wegen Korruption oder Untreue.

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Regulär steht die kommende Präsidentschaftswahl, bei der Le Pen kandidieren wollte, 2027 an. Inzwischen hat die 56-Jährige aber ihren politischen Ziehsohn Jordan Bardella aufgefordert, sich auf eine Kandidatur vorzubereiten – für den Fall, dass sie selbst nicht antreten kann.

RND/dpa