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RND exklusiv zum Jahressteuergesetz

Ampel-Einigung: Verluste aus Termingeschäften können künftig unbegrenzt verrechnet werden

Vordruck für die Steuer­erklärung: Gute Nachrichten für Kapital­anleger.
Vordruck für die Steuer­erklärung: Gute Nachrichten für Kapital­anleger.

Die Ampel­parteien im Deutschen Bundestag haben sich auf einen Entwurf für das Jahres­steuer­gesetz geeinigt. Das erfuhr das Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND) aus Koalitions­kreisen. Das Gesetz sieht unter anderem Verbesserungen für Kapital­anleger sowie Eltern betreuungs­pflichtiger Kinder vor.

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Kapitalmarkt­akteure profitieren von einem Ende der Beschränkung von Verlust­verrechnungen bei Termin­geschäften. Wer bislang auf die Preis­entwicklung von Rohstoffen, Währungen oder anderen Basiswerten spekuliert hatte, konnte Verluste aus solchen Termin­geschäften nur bis zu einer Höhe von 20.000 Euro mit anderen Kapital­erträgen verrechnen. An dieser Praxis hatte der Bundes­finanzhof im Juni Zweifel geäußert, die Regel fällt nun weg.

Meyer: Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten wird um bis zu 800 Euro erhöht

„Auf Initiative der FDP wird der Verlust­verrechnungs­beschränkung ein Ende gesetzt und das rückwirkend bis 2020″, sagte FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND). „Wir haben die wahrscheinlich verfassungswidrigen Sonder­verlust­verrechnungs­beschränkung für Termin­geschäfte und Forderungs­ausfälle im Privat­vermögen aus dem Gesetz gestrichen. So schützen wir Kapital­anleger vor ungerechten Steuer­forderungen“, so Meyer.

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Außerdem habe die FDP in den parlamentarischen Verhandlungen erreicht, dass die Absetzbarkeit von Kinder­betreuungs­kosten um bis zu 800 Euro erhöht werde, so Meyer weiter. „Wir entlasten arbeitende Eltern und machen eine höhere individuelle Arbeitszeit attraktiver, das ist ein Schritt hin zu mehr Vereinbarkeit von Familien und Beruf“, betonte er.

Das Jahres­steuer­gesetz mit zahlreichen Detail­regelungen war bereits im Juni vom Bundes­kabinett auf den Weg gebracht und zuletzt von den Parteien im Bundestag beraten worden.